Aktuelles, Tipps und Tricks
20Juli
Makler dürfen keine Besichtigungsgebühr erheben
Makler dürfen von Wohnungssuchenden keine Gebühren für Besichtigungen erheben. Das entschied nun das Landgericht Stuttgart.
13Juli
Fahrtkosten zur Mietwohnung steuerlich absetzen
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e. V. (WiE) informiert aktuell darüber, dass Fahrten zur Mietwohnung steuerlich geltend gemacht werden können. Gelegentliche Fahrten zur vermieteten Wohnung können pauschal mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.
06Juli
Vermieter dürfen Wohnungen alle 5 Jahre besichtigen
Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil (AZ 461 C 19626/15), dass Vermieter alle fünf Jahre verlangen können, die vermietete Wohnung zu besichtigen.
29Juni
Warum Rückstauventile immer wichtiger werden
In Hochwassergebieten sind Rückstauventile nahezu unumgänglich. Die heftigen Unwetter in diesem Frühjahr haben gezeigt, dass die Investition in einen Rückstauschutz auch in anderen Gebieten sinnvoll ist.
22Juni
Auch in der Ferienzeit: Haus gegen Einbruch sichern
Allein 2015 registrierte die Polizei im Bundesgebiet 167.136 Einbrüche in Häuser oder Wohnungen – das sind 9,9 Prozent mehr, als im Jahre 2014. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt deshalb, Einbruchschutz schon im Neubau einzuplanen.
15Juni
Was Balkonbesitzer jetzt wissen müssen
Wie Sie Ihren Balkon gestalten und nutzen, dürfen Sie nur zum Teil selbst entscheiden. Was erlaubt ist und was nicht, lesen Sie im folgenden Artikel.
08Juni
Neuer Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem besseren Verbraucherschutz von Bauherren dienen und Handwerker bei der Mängelhaftung unterstützen.
01Juni
Förderungsprogramm für Solarstromanlagen
Bereits am 1. März ist das neue Förderungsprogramm für Sonnenbatterien gestartet. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) stellt jedem, der eine bestehende Anlage mit einem Heimspeicher nachrüstet oder eine neue Anlage mit Speicher installiert, 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss in Aussicht. Die Höhe des Zuschusses ist von der Leistungsfähigkeit und den Anschaffungskosten der Solarstromanlage abhängig.