Beschlagnahme von Immobilien - Hamburg erlässt Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen
07Oktober
Am 1. Oktober 2015 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg das „Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen“ beschlossen. Damit wird in das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) als § 14 a eine Vorschrift über die Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung eingefügt. Danach kann die zuständige Behörde Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden sicherstellen.